Extrablatt März 2015

EXTRABLATT der Schweizerischen Volkspartei • www.svp.ch • Ausgabe März 2015 Arbeitsplätze sichern 15 Regulierungen und Vorschriften sind zum Wohl des Werk­ platzes Schweiz abzubauen. Schweiz – EU 9 Selbstbestimmung erhalten ohne institutionelles Rahmen­ abkommen mit der EU. Fremdbestimmt ! NEIN danke ! Selbstbestimmungs-Initiative 16 Unterschreiben Sie jetzt die Volksinitiative Schweizer Recht statt fremde Richter! Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Sollen 47 fremde Richter aus den 47 Vertragsstaaten immer mehr das letzte Wort in unserem Land haben und über uns Schweizerinnen und Schweizer bestimmen? Schweizer Recht statt fremde Richter Kommentar Freiheit ist ein kostbares Gut. Sie hat in der Schweiz seit je einen zentralen Stellenwert. Unser Land ist aus dem unbändigen Drang unserer Vorfahren nach Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstanden. Auf diesen Werten basiert unsere einmalige direkte Demokratie mit den Volksrechten. Politiker, Beamte und Professoren stellen die Selbstbestimmung unter Berufung auf fremdes internationales Recht immer mehr in Frage. Die SVP will jedoch genau diesen Trumpf behalten. Damit die Schweiz Schweiz bleibt. Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung sicherten und sichern uns noch heute Wohlstand und Zukunftsperspektiven. Sie schaffen die Basis für wirtschaftlichen Erfolg, Investitionen und Arbeitsplätze. Die SVP kämpft für die Werte der Schweiz, für Sicherheit, für einen schlanken Staat, für persönliche Freiräume, für unternehmerische Freiheit, für Leistung, die sich lohnt, für einen starken Mittelstand und eine sichere AHV. Nadja Pieren, Nationalrätin, Burgdorf (BE) Zentralismus, ausufernde Umverteilung, staatliche Bevormundung und der zunehmende Verlust des Einflusses auf unser eigenes Recht sind im Gegenzug zu bekämpfen. Die SVP steht zu den Institutionen der Schweiz, deshalb wehrt sie sich gegen einen schleichenden EU-Beitritt und die Unterordnung unter fremde Rechtsordnungen. Sie wehrt sich gegen Tendenzen, die auch nicht zwingendes internationales Recht über unser Schweizer Recht stellen wollen. Sie achtet die Menschenrechte, weil die Schweiz diese bereits geschützt hat, als in den Ländern Europas Krieg und Willkür herrschte. Die SVP will die bewährte und selbstverständliche Ordnung für die Schweiz erhalten. Die Schweizerische Bundesverfassung soll oberste Rechtsquelle der Schweiz sein. Volksentscheide sind in jedem Fall zu respektieren und dürfen nicht mit Verweis auf nicht zwingendes internationales Recht ausgehebelt werden. Wir wollen schliesslich keine fremden Richter, welche anstelle des Parlaments und im Widerspruch zu Volk und Ständen unser Recht aus der Ferne prägen. Und wir wollen nicht in die EU geführt werden. Die Volksinitiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung unserer Selbstbestimmung. Die Freiheit und das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger sind das Wichtigste. Deswegen brauchen wir einen Staat, der möglichst viele Kompetenzen beim Einzelnen, den Familien und Gemeinden ansiedelt. Der den Menschen Entfaltungsspielräume gibt, statt zu bevormunden. Der das Geld bei den Bürgern lässt, die es sich durch Arbeit und Fleiss verdient haben, und es nicht in zentralen Strukturen verlocht. Werden fremde Richter schon bald über das traditionelle Unspunnen-Steinstossen bestimmen??? Frei bleiben! Selbstbestimmung und Unabhängigkeit sind uns wichtig, im persönlichen Leben wie für die Schweiz. Ein selbstbestimmtes Leben erlaubt, persönliche Ziele zu verwirklichen und sich und seinem privaten Umfeld Erfüllung und Freude zu ermöglichen. Ein selbstbestimmter und unabhän­ iger Staat bringt seig nen Bürgerinnen und Bürgern Sicherheit und Lebensqualität. Unabhängigkeit und Selbstbestimmung haben der Schweiz Erfolg gebracht. Unser Land hat Krisen besser gemeistert, hat mehr Wohlstand und weniger Arbeitslosigkeit und Armut als die Länder um uns herum. Zu verdanken haben wir diesen Zustand insbesondere dem Mitspracherecht des Volkes, also der direkten Demokratie. Fortsetzung auf Seite 2