EXTRABLATT
der Schweizerischen Volkspartei • www.svp.ch • Ausgabe Februar 2013
Sonderfall Schweiz
9
Volksbefragung 14/15
Ihre Meinung zu
Bildung und Familie.
Machen Sie mit!
Wir Bürgerinnen
und Bürger bestimmen –
nicht die Eliten.
Familienartikel 5
Nein zum Blankoscheck
für unbezahlbare
Familienpolitik.
Nein zur Verstaatlichung der Kinder
Kinder sollen den Eltern möglichst früh entrissen werden, um sie in staatlichen Einrichtungen zu erziehen und
a
uszubilden. Dies ist die Stossrichtung eines neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik, über den am
3. März 2013 Volk und Stände zu entscheiden haben. Der gleichmacherische Ansatz führt zur Verstaatlichung
von Kindern und Familien und löst Milliardenkosten aus...
Die unsägliche Kinderhüteverordnung, welche der Bundesrat durchdrücken wollte, ist noch in höchst unangenehmer Erinnerung: Grosseltern,
Tanten und Paten hätten eine staat iche
l
Erlaubnis (Lizenz) zum Kinderhüten in
den eigenen Familien (!) gebraucht.
Wegen des geballten Widerstands der
Bevölkerung gegen solchen Unfug hat
der Bundesrat schliesslich darauf verzichtet.
Obrigkeit bestimmt, was gilt
Doch der neue Verfassungsartikel
über die Familienpolitik ist auf dem
gleichen Mist gewachsen. Der Bund
«
Heidi Sager mit Sohn David. Die alleinerziehende
Mutter ist Sekretärin und wohnt im Kanton Bern.
Da es verschiedene
Kinderbetreuungsmodelle
gibt (wie in der Familie,
Kita, Tageseltern, Privat
personen oder Freunde),
sind teure Bundeskom
petenzen fehl am Platz,
nehmen unerwünschten
Einfluss auf die Privat
sphäre und verursachen
unnötige Kosten.
»
will praktisch für alle Angelegenheiten
der Familien umfassende Kompetenzen. Ämter, Behörden und Politiker
sollen in Zukunft entscheiden, was gut
und richtig ist für die Familie. Nach
dem Giesskannenprinzip wären flächendeckend Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesstrukturen bereit zu
stellen. Der Verfassungsartikel würde
einen staatlich verordneten Vaterschaftsurlaub oder «familiengerechte»
Arbeitszeitmodelle ermöglichen.
Das alles wird viele Milliarden Franken an Steuergeldern kosten. Genau
dieser schrankenlose Sozialausbau hat
bereits verschiedene Eurostaaten ins
wirtschaftliche Elend geführt. Private
Angebote zur familienergänzenden
Betreuung sind nach diesem Bundeskonzept in Zukunft nicht mehr gefragt. Der Zweck der Übung ist klar:
Alle Kinder sollen fremd betreut werden, ob dies von den Familien gewünscht wird oder nicht. So könnte
bereits ab den ersten Lebensjahren ein
staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäss «pädagogischem Konzept» durchgesetzt werden.
Staatserziehung als
Experimentierfeld
Solche Staatserziehung soll auch der
Integration von Kindern aus fremden
Kulturkreisen oder bildungsfernen
Schichten dienen. Damit würden Kinderkrippen zum landesweiten Experimentierfeld für Bildungs- und Erziehungstheoretiker. Brauchen wir das?
Begründet wird der neue Verfassungsartikel mit der angeblich besseren
«Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit» sowie mit der seit Jahrzehnten sinkenden Geburtenrate in
der Schweiz. Dieses Befürworterargument ist höchst bedenklich. Die Erfahrung aus der Geschichte und der
jüngsten Vergangenheit hat doch gezeigt: Staatliche Geburtenförderungsprogramme gehören zu den typischen
Massnahmen totalitärer Staaten. In
der freiheitlichen und demokratischen
Schweiz aber haben sie nichts zu suchen! Hier ist die Familie mit ihrer Eigenverantwortung die Grundlage der
bewährten Gesellschaftsordnung. Dafür braucht es keine Vorschriften des
Bundes, welche Familienformen förderungswürdig sind und welche nicht.
Wir Eltern
wollen unsere
Kinder selbst
erziehen!
Darum am 3. März:
Familienpolitik-Artikel NEIN!