Extrablatt Februar 2013

EXTRABLATT der Schweizerischen Volkspartei • www.svp.ch • Ausgabe Februar 2013 Sonderfall Schweiz 9 Volksbefragung 14/15 Ihre Meinung zu Bildung und Familie. Machen Sie mit! Wir Bürgerinnen und Bürger bestimmen – nicht die Eliten. Familienartikel 5 Nein zum Blankoscheck für unbezahlbare Familienpolitik. Nein zur Verstaatlichung der Kinder Kinder sollen den Eltern möglichst früh entrissen werden, um sie in staatlichen Einrichtungen zu erziehen und a ­ uszubilden. Dies ist die Stossrichtung eines neuen Verfassungsartikels zur Familienpolitik, über den am 3. März 2013 Volk und Stände zu entscheiden haben. Der gleichmacherische Ansatz führt zur Verstaatlichung von Kindern und Familien und löst Milliardenkosten aus... ­ Die unsägliche Kinderhüteverordnung, welche der Bundesrat durchdrücken wollte, ist noch in höchst unangenehmer Erinnerung: Grosseltern, Tanten und Paten hätten eine staat­ iche l Erlaubnis (Lizenz) zum Kinderhüten in den eigenen Familien (!) gebraucht. Wegen des geballten Wider­­­­stands der Bevölkerung gegen solchen Unfug hat der Bundesrat schliesslich darauf verzichtet. Obrigkeit bestimmt, was gilt Doch der neue Verfassungsartikel über die Familienpolitik ist auf dem gleichen Mist gewachsen. Der Bund « Heidi Sager mit Sohn David. Die alleinerziehende Mutter ist Sekretärin und wohnt im Kanton Bern. Da es verschiedene Kinderbetreuungsmodelle gibt (wie in der Familie, Kita, Tageseltern, Privat­ personen oder Freunde), sind teure Bundeskom­ petenzen fehl am Platz, nehmen unerwünschten Einfluss auf die Privat­ sphäre und verursachen unnötige Kosten. » will praktisch für alle Angelegenheiten der Familien umfassende Kompetenzen. Ämter, Behörden und Politiker sollen in Zukunft entscheiden, was gut und richtig ist für die Familie. Nach dem Giesskannenprinzip wären flächendeckend Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesstrukturen bereit zu stellen. Der Verfassungsartikel würde einen staatlich verordneten Vaterschaftsurlaub oder «familiengerechte» Arbeitszeitmodelle ermöglichen. Das alles wird viele Milliarden Franken an Steuergeldern kosten. Genau dieser schrankenlose Sozialausbau hat bereits verschiedene Eurostaaten ins wirtschaftliche Elend geführt. Private Angebote zur familienergänzenden Betreuung sind nach diesem Bundeskonzept in Zukunft nicht mehr gefragt. Der Zweck der Übung ist klar: Alle Kinder sollen fremd betreut werden, ob dies von den Familien gewünscht wird oder nicht. So könnte bereits ab den ersten Lebensjahren ein staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäss «pädagogischem Konzept» durchgesetzt werden. Staatserziehung als Experimentierfeld Solche Staatserziehung soll auch der Integration von Kindern aus fremden Kulturkreisen oder bildungsfernen Schichten dienen. Damit würden Kinderkrippen zum landesweiten Experimentierfeld für Bildungs- und Erziehungstheoretiker. Brauchen wir das? Begründet wird der neue Verfassungsartikel mit der angeblich besseren «Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit» sowie mit der seit Jahrzehnten sinkenden Geburtenrate in der Schweiz. Dieses Befürworterargument ist höchst bedenklich. Die Erfahrung aus der Geschichte und der jüngsten Vergangenheit hat doch gezeigt: Staatliche Geburtenförderungsprogramme gehören zu den typischen Massnahmen totalitärer Staaten. In der freiheitlichen und demokratischen Schweiz aber haben sie nichts zu suchen! Hier ist die Familie mit ihrer Eigenverantwortung die Grundlage der bewährten Gesellschaftsordnung. Dafür braucht es keine Vorschriften des Bundes, welche Familienformen förderungswürdig sind und welche nicht. Wir Eltern wollen unsere Kinder selbst erziehen! Darum am 3. März: Familienpolitik-Artikel NEIN!