lohn & recht
Update 2019
Neues aus der Lohnverrechnung
Autorin
Gabriela Fischmeister
Managing Director
APS Buchführungs- &
Steuerberatungs GmbH
TMF Austria GmbH 1010
Wien, Teinfaltstraße 8
www.aps.at
www.tmf-group.com
Zum Jahreswechsel gab es einige grundlegende Neuerungen im Bereich Lohnsteuer und Sozi-
alversicherung. Was ich für die Lohnverrechnung im Detail verändert, beschreibt der folgende
Artikel im Überblick.
Ein wesentliches Highlight für
den Praktiker ist die monatli-
che Beitragsgrundlagenmeldung
(mBGM) im Zuge der Abrech-
nung mit der Sozialversicherung.
Lange Zeit galt es als ungewiss, ob
die von den Gebietskrankenkas-
sen lange aufgeschobene monat-
liche Beitragsgrundlagenmeldung
(mBGM) tatsächlich elektronisch
erfolgen soll. Nunmehr kam diese
systemweite Umstellung tatsäch-
lich ab 1. Jänner 2019 – und sie
ändert die laufende Lohn- und Ge-
haltsabrechnung für Ihr Unterneh-
men von Grund auf.
Ebenfalls für das Jahr 2019 hat
die Regierung die finanzielle
Stärkung erwerbstätiger Eltern
durch den Familienbonus Plus
beschlossen. Dafür werden bis-
herige steuerliche Begünstigun-
gen abgeschafft – wie der Kinder-
freibetrag und die Absetzbarkeit
von Kinderbetreuungskosten als
außergewöhnliche Belastung. Da-
neben hat der Gesetzgeber die
Indexierung steuerlicher Begüns-
tigungen im Zusammenhang mit
Kindern und deren Wohnmitglied-
staat in der EU, dem EWR und in
der Schweiz eingeführt. Sie soll
eine Anpassung der Steuerabsetz-
beträge entsprechend der Kauf-
kraft im jeweiligen Wohnsitzstaat
der Kinder bewirken.
1. Sozialversicherung
Monatliches Konto und neues
Beitragsgruppenschema für
Dienstnehmer
Eines der bedeutendsten Moder-
nisierungsprojekte der österreichi-
schen Sozialversicherung bringt eine
der größten Veränderungen im Mel-
de- und Beitragswesen seit vielen
Jahren mit sich. Um die monatliche
Beitragsgrundlage, zum Beispiel für
die Berechnung der Pension bei un-
terjährigem Austritt, zu gewährleis-
ten, haben die Behörden mit 1. Jän-
ner 2019 von der jährlichen auf die
monatliche Beitragsgrundlagenmel-
dung umgestellt. Zukünftig können
Dienstgeber Daten aktueller abfra-
gen. Es wird nicht mehr notwendig
sein, das Kalenderjahr abzuwarten,
denn für die Berechnung von Leis-
tungen stehen aktuelle Beitrags-
grundlagen zur Verfügung.
Der Gesetzgeber hat zudem das Bei-
tragsgruppenschema grundlegend
reformiert:
Ein neues Tarifsystem (TASY) löst
das Beitragsgruppenschema ab.
TASY ist modular aufgebaut und
besteht aus drei Bausteinen – Be-
schäftigtengruppe (wie Arbeiter,
Angestellte oder Lehrlinge), Er-
gänzungen zur Beschäftigtengrup-
pe (zum Beispiel Nachtschwer-
arbeits-Beitrag) & Abschläge/
Zuschläge (wie Auflösungsabgabe
oder E-CardService-Entgelt).
Für TASY wird es einen Arbeits-
behelf in PDF-Form geben, ver-
gleichbar dem bisherigen Bei-
tragsgruppenschema.
Meldungsarten ab 1. Jänner 2019
Durch die Umstellung entfallen ei-
nige Meldungen zur Gänze, ande-
re fallen inhaltlich „schlanker“ aus.
Außerdem gibt es mit „Versiche-
rungsnummer Anforderung“ und
„Adressmeldung Versicherter“ zwei
neue Meldungen. Die nachstehen-
den Tabellen (Tabelle 1 / Tabelle 2)