Aktuelles Synergiekontakt Aktuelles Februar 2019

lohn & recht Update 2019 Neues aus der Lohnverrechnung Autorin Gabriela Fischmeister Managing Director APS Buchführungs- & Steuerberatungs GmbH TMF Austria GmbH 1010 Wien, Teinfaltstraße 8 www.aps.at www.tmf-group.com Zum Jahreswechsel gab es einige grundlegende Neuerungen im Bereich Lohnsteuer und Sozi- alversicherung. Was ich für die Lohnverrechnung im Detail verändert, beschreibt der folgende Artikel im Überblick. Ein wesentliches Highlight für den Praktiker ist die monatli- che Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) im Zuge der Abrech- nung mit der Sozialversicherung. Lange Zeit galt es als ungewiss, ob die von den Gebietskrankenkas- sen lange aufgeschobene monat- liche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) tatsächlich elektronisch erfolgen soll. Nunmehr kam diese systemweite Umstellung tatsäch- lich ab 1. Jänner 2019 – und sie ändert die laufende Lohn- und Ge- haltsabrechnung für Ihr Unterneh- men von Grund auf. Ebenfalls für das Jahr 2019 hat die Regierung die finanzielle Stärkung erwerbstätiger Eltern durch den Familienbonus Plus beschlossen. Dafür werden bis- herige steuerliche Begünstigun- gen abgeschafft – wie der Kinder- freibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung. Da- neben hat der Gesetzgeber die Indexierung steuerlicher Begüns- tigungen im Zusammenhang mit Kindern und deren Wohnmitglied- staat in der EU, dem EWR und in der Schweiz eingeführt. Sie soll eine Anpassung der Steuerabsetz- beträge entsprechend der Kauf- kraft im jeweiligen Wohnsitzstaat der Kinder bewirken. 1. Sozialversicherung Monatliches Konto und neues Beitragsgruppenschema für Dienstnehmer Eines der bedeutendsten Moder- nisierungsprojekte der österreichi- schen Sozialversicherung bringt eine der größten Veränderungen im Mel- de- und Beitragswesen seit vielen Jahren mit sich. Um die monatliche Beitragsgrundlage, zum Beispiel für die Berechnung der Pension bei un- terjährigem Austritt, zu gewährleis- ten, haben die Behörden mit 1. Jän- ner 2019 von der jährlichen auf die monatliche Beitragsgrundlagenmel- dung umgestellt. Zukünftig können Dienstgeber Daten aktueller abfra- gen. Es wird nicht mehr notwendig sein, das Kalenderjahr abzuwarten, denn für die Berechnung von Leis- tungen stehen aktuelle Beitrags- grundlagen zur Verfügung. Der Gesetzgeber hat zudem das Bei- tragsgruppenschema grundlegend reformiert: Ein neues Tarifsystem (TASY) löst das Beitragsgruppenschema ab. TASY ist modular aufgebaut und besteht aus drei Bausteinen – Be- schäftigtengruppe (wie Arbeiter, Angestellte oder Lehrlinge), Er- gänzungen zur Beschäftigtengrup- pe (zum Beispiel Nachtschwer- arbeits-Beitrag) & Abschläge/ Zuschläge (wie Auflösungsabgabe oder E-CardService-Entgelt). Für TASY wird es einen Arbeits- behelf in PDF-Form geben, ver- gleichbar dem bisherigen Bei- tragsgruppenschema. Meldungsarten ab 1. Jänner 2019 Durch die Umstellung entfallen ei- nige Meldungen zur Gänze, ande- re fallen inhaltlich „schlanker“ aus. Außerdem gibt es mit „Versiche- rungsnummer Anforderung“ und „Adressmeldung Versicherter“ zwei neue Meldungen. Die nachstehen- den Tabellen (Tabelle 1 / Tabelle 2)